Das e-Rezept - das Wichtigste in Kürze
Ab 2024 wird für gesetzlich Versicherte das elektronische Rezept verpflichtend eingeführt., d.h. Sie können ohne ein Stück Papier in der Hand in jeder Apotheke Deutschlands vom Arzt verordnete Medikamente abholen. Das funktioniert über ein sicheres Netzwerk, das seit Jahren im gesamten Gesundheitssystem aufgebaut wird.
Wir als Praxis geben in dieses Netzwerk einen elektronisch signierten Auftrag für eine Verordnung.
Sie als Patient haben nun mehrere Möglichkeiten, sich in der Apotheke als rechtmäßiger „Besitzer“ dieses Rezeptes auszuweisen:
1. Mit Ihrer Krankenkassenkarte
Das Rezept wird dabei vorher nicht direkt auf der Karte gespeichert.
Sie geben Ihre Gesundheitskarte in der Apotheke ab, wo Ihre Daten im sicheren Netzwerk nur durch Befugte abgerufen werden und Ihr Rezept wird eingelöst.
2. Per App
Wenn Sie ein Smartphone besitzen, können Sie bei den üblichen Anbietern die App „Das e-Rezept“ kostenlos herunterladen.
Danach müssen Sie sich mit den Daten Ihrer Gesundheitskarte einmalig in der App registrieren.
Nun können Sie mit Ihrem Smartphone in allen Apotheken e-Rezepte einlösen.
In der App haben Sie zusätzliche Funktionen, wie z.B. eine Auflistung aller eingelösten Rezepte.
3. QR-Code
Sollten aus welchen Gründen auch immer Möglichkeit 1 und 2 nicht funktionieren, bekommen Sie nun doch wieder Papier!
Ein Ausdruck eines QR-Codes, der nun nicht mehr wie das alte „rosa Rezept“ aussieht, erlaubt dem Apotheker den Zugriff auf die medizinische Datenbank, sollte einmal die Technik versagen - dies solte jedoch die Ausnahme bleiben.
Wichtig für Sie und für uns:
Auch mit e-Rezept benötigen wir einmal im Quartal Ihre Gesundheitskarte als Nachweis Ihres Versicherungsschutzes!
Für Privatpatienten oder über die Bundeswehr oder das Sozialamt Versicherte ist das E-Rezept bisher noch nicht einlösbar.
Auch wer derzeit über keine funktionierende elektronische Gesundheitskarte verfügt, erhält weiterhin ein „rosa Rezept“.