Aktuelles

Veränderung im Team

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Wir freuen uns ganz besonders über die aktuelle Verstärkung in unserem Ärzeteteam:

Ab Januar 2024 wird Sie zusätzlich Herr Dr. Tobias Schmidt kompetent und liebenswert medizinisch betreuen.
Nachdem er neben einem Medizinstudium auch ein Studium der Molekularbiologie absolviert hat, konnte er als Stationsarzt der Inneren Medizin im Marienkrankenhaus St.Wendel sowie im Knappschaftskrankenhaus in Sulzbach schon viele Jahre reichlich Fachwissen und Berufserfahrung sammeln.
Danach gewann er bei Dr. Daniel Bastian auch Einblicke in die orthopädische Praxis, ehe er sich nun der Allgemeinmedizin mit all ihren zahlreichen Facetten widmet und unsere Praxis fachlich und persönlich bereichert.

 

Herzlich Willkommen!

Im Übrigen bleiben Frau Dr. Caspary und Frau Burgheim natürlich weiterhin wie bisher für Sie da.

Das e-Rezept - das Wichtigste in Kürze

Ab 2024 wird für gesetzlich Versicherte das elektronische Rezept verpflichtend eingeführt., d.h. Sie können ohne ein Stück Papier in der Hand in jeder Apotheke Deutschlands vom Arzt verordnete Medikamente abholen. Das funktioniert über ein sicheres Netzwerk, das seit Jahren im gesamten Gesundheitssystem aufgebaut wird.

Wir als Praxis geben in dieses Netzwerk einen elektronisch signierten Auftrag für eine Verordnung.
Sie als Patient haben nun mehrere Möglichkeiten, sich in der Apotheke als rechtmäßiger „Besitzer“ dieses Rezeptes auszuweisen:

1. Mit Ihrer Krankenkassenkarte

Das Rezept wird dabei vorher nicht direkt auf der Karte gespeichert.
Sie geben Ihre Gesundheitskarte in der Apotheke ab, wo Ihre Daten im sicheren Netzwerk nur durch Befugte abgerufen werden und Ihr Rezept wird eingelöst.

2. Per App

Wenn Sie ein Smartphone besitzen, können Sie bei den üblichen Anbietern die App „Das e-Rezept“ kostenlos herunterladen.
Danach müssen Sie sich mit den Daten Ihrer Gesundheitskarte einmalig in der App registrieren.
Nun können Sie mit Ihrem Smartphone in allen Apotheken e-Rezepte einlösen.
In der App haben Sie zusätzliche Funktionen, wie z.B. eine Auflistung aller eingelösten Rezepte.

3. QR-Code

Sollten aus welchen Gründen auch immer Möglichkeit 1 und 2 nicht funktionieren, bekommen Sie nun doch wieder Papier!
Ein Ausdruck eines QR-Codes, der nun nicht mehr wie das alte „rosa Rezept“ aussieht, erlaubt dem Apotheker den Zugriff auf die medizinische Datenbank, sollte einmal die Technik versagen - dies solte jedoch die Ausnahme bleiben.

Wichtig für Sie und für uns:

Auch mit e-Rezept benötigen wir einmal im Quartal Ihre Gesundheitskarte als Nachweis Ihres Versicherungsschutzes!

Für Privatpatienten oder über die Bundeswehr oder das Sozialamt Versicherte ist das E-Rezept bisher noch nicht einlösbar.
Auch wer derzeit über keine funktionierende elektronische Gesundheitskarte verfügt, erhält weiterhin ein „rosa Rezept“.