Die elektronische Patientenakte - ePA
Ab 01.10.25 muss sie verpflichtend in allen Praxen bereitgestellt werden, falls Patienten die Speicherung verschiedener Daten wünschen.
Selbstverständlich wird das ab dann auch in unserer Praxis möglich sein.
Bei Interesse sprechen Sie uns an - vorab können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren oder auch z.B. auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/elektronische-patientenakte